Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Regierungsrates vom 3. September 2013 wurde in den Gebieten mit Bodenverschiebungen in der Gemeinde Giswil die amtliche Vermessung wieder den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
Gestützt auf den Grundsatzentscheid des Regierungsrates vom 3. September 2013 wurde in den Gebieten mit Bodenverschiebungen in der Gemeinde Giswil die amtliche Vermessung wieder den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.