Die Karte Wärmenutzung beinhaltet u.a. die Abbildung der Erdwärmesonden (EWS) Zulässigkeit.
Das Erstellen von Wärmenutzungsanlagen ist bewilligungspflichtig. Die Erteilung von Bewilligungen obliegt dem Amt für Landwirschaft und Umwelt (ALU) des Kantons Obwalden. Die Zulässigkeit von Erdwärmesondenanlagen richtet sich nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund. Die Karte berücksichtigt die Einflussfaktoren, welche für die Bewilligung von Erdwärmesonden erforderlich sind.