Der Risikokataster beinhaltet die Anlagen (v.a. Betriebe), die der Störfallverordnung unterstellt sind. In diesen Anlagen kann es bei Ereignissen mit gefährlichen Stoffen zu Auswirkungen ausserhalb des Betriebsareals kommen. Im angrenzenden Bereich zur Anlage kann die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer Erhöhung des Risikos führen, ohne Änderungen beim Störfallbetrieb. Änderungen der Richt- oder Nutzungsplanung sowie Bauvorhaben in diesem Bereich sind deshalb mit der Vollzugsbehörde für die Störfallverordnung zu koordinieren.