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Neue Webkarte Stromversorgungssicherheit OW und NW

Neue Webkarte „Stromversorgungssicherheit“ für die Kantone Obwalden und Nidwalden jeweils unter der Rubrik „Versorgung“ aufgeschaltet.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind die Kantone verpflichtet, die sogenannten Netzgebiete zu bezeichnen und die verantwortlichen Netzbetreiber zu benennen (Art. 5 Abs. 1 StromVG). Mit der Zuteilung dieser Netzgebiete wird definiert, in welchen geografisch abgegrenzten Gebieten die Anschlusspflicht (Art. 5 Abs. 2) und die Lieferpflicht (Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1) durch welchen Netzbetreiber wahrgenommen wird. Gleichzeitig wird dadurch die Zuständigkeit bei der Planung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie definiert.

Die Produktion, Bewirtschaftung und Publikation der Geodaten ist Aufgabe der Kantone. Es wird jeweils der rechtlich gültige Zustand abgebildet. Ändert dieser Zustand aufgrund eines neuen Beschlusses, werden die Geodaten nachgeführt.

Die Netzebene 1 – das Übertragungsnetz – wird von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid alleine betrieben. Den Kantonen sind nur die Netzgebiete der Spannungsebene 3, 5 und 7 zuzuteilen.

Weitere Informationen siehe auch: Bundesamt für Energie