Die Karte zeigt das Inventar der bestehenden Wasserentnahmen nach Art. 82 Abs. 1 GSchG (Gewässerschutzgesetz; SR 814.20).
Enthalten sind jene Entnahmen aus Fliessgewässern, Seen bzw. Grundwasser/Quellen, die eine Bewilligung nach Art. 29 GSchG erfordern.
Die Webkarte enthält folgende Daten:
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- Inventar der bestehenden WasserentnahmenGewässernetz OWFliessgewässer Name
- Inventar der bestehenden WasserentnahmenGewässernetz OWStehendes Gewässer nach ObjectVal